Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr verändern Online-Banking und Bezahlen im Internet
Die fortschreitende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erfordert regulatorische Neuregelungen, die den innovativen mobilen Zahlungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Zum größten Teil wurden die Vorgaben zum elektronischen Zahlungsverkehr bereits zu Januar 2018 durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 – „PSD2“) überarbeitet. In Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung wurde dem Markt ein längerer Umsetzungszeitraum gewährt. So gelten die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen einer Delegierten Verordnung entwickelten technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung (Regulatory Technical Standard „RTS“) europaweit erst ab dem 14. September 2019.