Zahlungsdienstleister

  • Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr verändern Online-Banking und Bezahlen im Internet

    Die fortschreitende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erfordert regulatorische Neuregelungen, die den innovativen mobilen Zahlungsmöglichkeiten Rechnung tragen. Zum größten Teil wurden die Vorgaben zum elektronischen Zahlungsverkehr bereits zu Januar 2018 durch die Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2 – „PSD2“) überarbeitet. In Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung wurde dem Markt ein längerer Umsetzungszeitraum gewährt. So gelten die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen einer Delegierten Verordnung entwickelten technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung (Regulatory Technical Standard „RTS“) europaweit erst ab dem 14. September 2019.

  • BaFin-Stellungnahme zur Online Lastschrift sorgt für Erleichterung

    Eine am 22. Februar 2019 von der EBA veröffentlichte Stellungnahme, wonach die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats über einen Fernzugang einer starken Kundenauthentifizierung (SKA) unterliegt, hat zu Besorgnis auf dem Zahlungsverkehrsmarkt geführt. Die BaFin hat nun am 17. April 2019 klargestellt, dass sie eine SKA nicht für erforderlich hält, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht in den Prozess der Mandatserteilung eingebunden ist.