Wertpapieraufsicht

  • BaFin lockert Aufsichtspraxis in Zeiten Coronas – auch für FinTechs?

    Die Corona-Pandemie hat auch den Finanzsektor fest im Griff und hält die Marktteilnehmer in Atem. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Krise gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) am 24. März 2020 Anpassungen ihrer Aufsichtspraxis in einer Pressemitteilung bekannt.

    Das Maßnahmenpaket der BaFin sieht insbesondere eine Lockerung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zugunsten von Banken, Wertpapierdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen vor. Andere Finanzdienstleistungssektoren, in denen häufig regulierte FinTechs unterwegs sind, wie Payment-Bereich, alternative Finanzierung (zB Crowdfunding) oder Factoring / Kryptoverwahrgeschäft, scheinen nicht auf dem Schirm der BaFin.