BaFin-Stellungnahme zur Online Lastschrift sorgt für Erleichterung
Eine am 22. Februar 2019 von der EBA veröffentlichte Stellungnahme, wonach die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats über einen Fernzugang einer starken Kundenauthentifizierung (SKA) unterliegt, hat zu Besorgnis auf dem Zahlungsverkehrsmarkt geführt. Die BaFin hat nun am 17. April 2019 klargestellt, dass sie eine SKA nicht für erforderlich hält, wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht in den Prozess der Mandatserteilung eingebunden ist.