Schwere Zeiten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Das geldwäscherechtliche Transparenzregister soll nun zu einem Vollregister ausgebaut werden. Einen entsprechenden Regierungsentwurf hat die Bundesregierung am 10. Februar 2021 beschlossen und am 31. März 2021 in den Bundestag eingebracht Ziel: eine immer effizientere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aber auch insbesondere manche Kryptowerttransaktionen sollen zukünftig mehr unter die geldwäscherechtliche Lupe genommen werden.