Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz – Eine Zusammenfassung des aktuellen Konsultationsentwurfs
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 9. Juli 2024 einen aktualisierten Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz („GwG“) gemäß § 51 Abs. 8 GwG veröffentlicht und zur Konsultation gestellt („Konsultationsentwurf“).
Entsprechend ihrer aktuellen Verwaltungspraxis präzisiert die BaFin im Konsultationsentwurf die Vorgaben an Verpflichtete und passt sie an aktuelle Entwicklungen im Finanzsektor an, ohne dem Inkrafttreten des AML-Pakets auf EU-Ebene jedoch vorgreifen zu wollen.