Neues Jahr, neue Regeln – Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie beschlossen
Bereits Ende Mai 2019 hatte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur 5. Geldwäscherichtlinie veröffentlicht, der einige Überraschungen bereithielt. Am 14. November 2019 hat der Bundestag nun das Umsetzungsgesetz beschlossen – und erneut gibt es unerwartete Änderungen. Aufgrund der Geltung der neuen Regelungen größtenteils ab dem 1. Januar 2020 wird den Betroffenen nicht mehr viel Zeit für deren Umsetzung bleiben.