Kryptobörse

  • ICOs/STOs/Token – neues Hinweisschreiben der BaFin bietet praktische Handhabe

    Nach wie vor bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der (aufsichts-)rechtlichen Einordnung von Token. Doch auch in praktischer Hinsicht stand bislang in den Sternen: Was prüft die BaFin denn eigentlich, wenn sie einen Initial Coin Offering („ICO“) bzw. Security Token Offering („STO“) bzw. Token-basierte Dienstleistungen beurteilt? Welche Unterlagen müssen Beteiligte der BaFin vorlegen, um ihr Vorhaben untersuchen zu lassen? Auf diese Ungewissheit hat die BaFin mit ihrem neuesten Merkblatt vom 16. August 2019 („Merkblatt“) reagiert. Das Merkblatt bringt inhaltlich hinsichtlich der regulatorischen Einordnung von ICOs/STOs/Token und der diesbezüglichen Verwaltungspraxis der BaFin keine wesentlichen Neuerung mit sich, auch wenn es erstmals konsolidierte Stellungnahme zu Prospekt- und Erlaubnispflichten beinhaltet. Allerdings liefert die BaFin mit dem Merkblatt erstmals eine praktische Handhabe, die es Markt-teilnehmern erleichtern soll, Ihr Vorhaben aufsichtsrechtlich einschätzen zu lassen.

  • Traditionelle Börsen wollen beim Kryptohandel mitmischen

    Das Internet ist voller Anbieter von „Krypto-Handelsplattformen“. Doch beschränken sich die Anbieter bislang eher auf FinTech-Start-ups; die großen, „traditionellen“ Börsen sind bislang eher nicht dabei. Doch auch diese müssen sich der in Deutschland der zunehmenden Digitalisierung stellen und für ihre geschäftliche Zukunft sorgen. Zwei aktuelle Projekte der Börse Stuttgart und der Deutschen Börse nehmen dies in Angriff.

  • Kryptohandelsvolumen mit Rekordhoch – Alles nur „Fake“?

    Der Handel mit Kryptowährungen boomt. Erst kürzlich stieg das Handelsvolumen auf Kryptobörsen laut coinmarketcap.com innerhalb eines Tages auf über USD 80 Mrd. Allein Bitcoin sollen laut der Website täglich für rund USD 20 Mrd. gehandelt werden. Untersuchungen wollen nun aber herausgefunden haben, dass ein maßgeblicher Teil des gesamten Handelsvolumens künstlich erzeugt wird.