Zugangsansprüche gegenüber Erstausrüstern mobiler Geräte und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste unter der neuen Zahlungsdiensteregulierung? Was der Digital Markets Act mit dem neuen Payment Package zu tun hat
Die europäischen Institutionen schreiten immer weiter voran in der Regulierung digitaler Märkte. Anfang Mai 2023 ist die Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act, DMA) in Kraft getreten. Dort werden sog. „Torwächtern“ von herausragenden digitalen Plattformdiensten besondere Pflichten auferlegt (sog. zentrale Plattformdienste). Danach erhalten Marktteilnehmer u.a. vereinfachte Zugangsansprüche und Ansprüche auf Interoperabilität. Nach den neuen Plänen des Unionsgesetzgebers soll es nun auch im Bereich der Zahlungsdienste besondere Zugangsansprüche geben.