Darf’s noch ein bisschen Nachhaltigkeit sein? – Neue Pflichten für WpDU und Finanzanlagenvermittler
Ab dem 2. August 2022 müssen Finanzvertriebe bei der Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen. Diese Angaben sind dann bei der Suche nach dem richtigen Produkt zwingend zu berücksichtigen. Die Institute müssen handeln.