Finanzunternehmen

  • Regierungsentwurf zu Anti-Geldwäsche-Reform – hemmende Wirkung auf Kryptobranche befürchtet

    Auch die junge, dynamische Kryptobranche scheint der Regulierung nicht entkommen zu können. Vielmehr plant die Bundesregierung nun, die erste Kryptoregulierung in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung Anfang August 2019 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt („Regierungsentwurf“), der erstmals einen Rechtsrahmen speziell für Kryptowerte und diesbezügliche Finanzdienstleistungen vorsieht. Zu diesem Gesetzesentwurf haben Anfang September 2019 nun die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen abgegeben. Diese fordern vor allem eine konkretere und widerspruchsfreie Regulierung der Kryptobranche.

  • Einstieg in die Regulierung der Kryptobranche in Deutschland

    Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 („RefE“) veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben soll nicht nur die Umsetzung der aktuellen Geldwäscheänderungsrichtlinie (EU) 2018/843 („5. Geldwäscherichtlinie“) in nationales Recht erfolgen, sondern es sollen auch weitergehende Reformvorhaben umgesetzt werden. So sollen z. B. zusätzlich zur erforderlichen geldwäscherechtlichen Umsetzung auch „Kryptowerte“ als Finanzinstrumente und Wallet-Anbieter als Finanzdienstleistungsinstitute reguliert werden.