Kryptoverwahrgeschäft – Überflüssiges „gold plating“ oder sinnvolle Ergänzung für mehr Rechtssicherheit?
Seit Anfang des Jahres ist der neue Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts nun „offiziell“ in den Club regulierter Finanzdienstleistungen aufgestiegen. Erstmals äußerte sich nun auch die BaFin zu den - aus ihrer Sicht - entscheidenden Fragen für Kryptoverwahrer und solche, die es noch werden wollen. In ihrem neuen Merkblatt veröffentlichte sie Informationen zur Krypto-Regulierung und gab einige Hinweise auf ihre diesbezüglich zu erwartende Verwaltungspraxis. Ob damit jedoch eine erhöhte Rechtssicherheit für alle Beteiligten verbunden ist, erscheint diskussionswürdig. Denn auch nach der Lektüre bleibt die Frage: BaFin-Erlaubnis, ja / nein / vielleicht?