Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt – die ersten Monate Offenlegungs- und TaxonomieVO
Aus grau wird bunt – für immer mehr Anleger spielt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei ihrer Investitionsentscheidung eine entscheidende Rolle. Mit der europäischen OffenlegungsVO und der diese teilweise ergänzenden TaxonomieVO zielt der europäische Gesetzgeber darauf ab, Anlegern innerhalb der EU eine entsprechende Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über den Regelungsgegenstand sowie die Umsetzung der Anforderungen am Markt geben.