Darlegungs- und Beweislast in der Anlageberatung – Oder: Warum es hilfreich ist, nicht nur das Kleingedruckte zu lesen
In einem kürzlich entschiedenen Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof („BGH“) (Urteil vom 4. Oktober 2017 – Az. III ZR 213/17) neben der Frage, ob die Klägerin eine an-lagegerechte Beratung erhielt, insbesondere mit der Problematik, wen die Darlegungs- und Beweislast in der Anlageberatung trifft, wenn behauptet wird, dass der Emissionsprospekt nicht übergeben worden sei.