Brexit – Vorbereitungen auf die Zeit nach der Übergangszeit
Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten, nachdem in letzter Sekunde doch noch ein Austrittsabkommen geschlossen werden konnte. Während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember wird Großbritannien in weiten Teilen so behandelt, als sei es noch immer Mitglied der EU. Finanzdienstleister können im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aus der EU nach Großbritannien oder von Großbritannien innerhalb der EU auf den gewohnten europäischen Rechtsrahmen zurückgreifen und die Vorteile eines harmonisierten Binnenmarktes nutzen. Was aber passiert danach?