ESMA

  • BaFin auf Nachhaltigkeitskurs: Sustainable Finance Strategie

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hebt in ihrer Sustainable Finance Strategie vom 5. Juli 2023 die herausgehobene Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für Akteure des Finanzmarktes hervor. Sie zeigt ihre Rolle als zuständige Aufsichtsbehörde in der nachhaltigen Finanzmarktregulierung auf und setzt Handlungsschwerpunkte, um der dynamischen Entwicklung gerecht zu werden. In Umsetzung dieser Strategie veröffentlicht die BaFin keine Woche später zudem eine aktualisierte Fassung ihrer Fragen und Antworten zur Offenlegungsverordnung nebst ausführlichen Ausfüllhinweisen für die ESG-Templates für vorvertragliche Informationen. Am 11. Juli 2023 hat dann auch noch die Europäische Wertpapier- und Aufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority - „ESMA“) erklärt, wie sie sich ESG-Angaben in Prospekten für Nichtdividendenwerte, insbesondere Green Bonds, und Aktien, vorstellt. Die Erklärung der ESMA hat die BaFin tags darauf begrüßt.

  • Dem Kindchen einen Namen geben – ESMA startet Konsultationsverfahren zu Fondsnamen mit Nachhaltigkeitsbezug

    ESGmeralda oder sustainaBilly? Manchmal ist es schwierig, einen passenden Namen zu finden – und nicht alles ist erlaubt. Bei (vermeintlich) nachhaltigen Investmentfonds scheint der Markt hingegen wenig Schwierigkeiten zu haben, „grüne“ Namen zu finden. Gleichzeitig taucht das Wort Greenwashing immer häufiger auf. Wo liegen nun die Grenzen? Wie darf ein Finanzprodukt heißen? U.a. mit diesen Fragen hat sich die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) in einem aktuellen Konsultationspapier auseinandergesetzt.

  • Nachwirkungen des Game Stop „squeeze out“ – europäische Aufsicht ermahnt Kleinanleger

    Die ESMA nimmt KleinanlegerInnen ins Visier und erläutert - in neuerdings sehr einfacher Sprache - in einer allgemeinen Erklärung, ob diese bei Kommunikation in sozialen Medien ggf. Anlageempfehlungen abgeben bzw. verbreiten und damit gesetzliche Vorgaben unterliegen. Begleitet wird die Erklärung mit Bildchen, die die Pflichten illustrieren sollen. Bei Verstoß droht die ESMA mit Geldstrafen, weiteren Aufsichtsmaßnahmen und der Staatsanwaltschaft. Ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang mit dem die ESMA auf die Schwarm-Phänomene Anfang diesen Jahres u.a. um die Kursturbulenzen um die Aktie der US-Games-Einzelhandelskette Game Stop reagiert. Was dahinter steckt und warum die ESMA letztlich ein „stumpfes Schwert“ führt, lest Ihr hier.