Erlaubnis

  • Referentenentwurf des BMF – kurz vor Weihnachten keine Gnade für Finanzanlagenvermittler

    Last-Minute-Weihnachtsgeschenke gefallen nicht immer: Am 23. Dezember 2019 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium („BMF“) den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ („Referentenentwurf“). Danach sollen ab dem Jahr 2021 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, die derzeit von den lokalen Industrie- und Handelskammern („IHK“) bzw. Gewerbeämtern beaufsichtigt werden, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht („BaFin“) unterstellt werden. Bis zum 15. Januar 2020 kann sich die Branche noch zum Referentenentwurf äußern.