ECSP-VO – Der Erlaubnisantrag als europäischer Crowdfunding-Dienstleister: ein nationales Antragsverfahren mit europäischen Anforderungen
Die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSP-VO“) ist seit November 2021 unmittelbar gültig. Allerdings läuft die Übergangszeit – nachdem die Europäische Kommission von ihrer einmaligen Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat – nun noch bis zum 10. November 2023 (anstatt wie ursprünglich bis zum 10. November 2022). Die Anforderungen der ECSP-VO müssen also erst ab dem 10. November 2023 zwingend erfüllt werden.