Neuer Aufpasser, alte Regeln? – BaFin wohl bald auch für Finanzanlagenvermittler zuständig
Finanzanlagenvermittler sollen künftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beaufsichtigt werden – dies sieht jedenfalls das vom Bundesministerium für Finanzen („BMF“) am 24. Juli 2019 veröffentlichte "Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" („Eckpunktepapier“) vor. Aber das ist noch längst nicht alles: Das Eckpunktepapier hält noch weitere "Bonbons" für Finanzanlagenvermittler – möglicherweise sogar für Crowdfunding-Plattformen – bereit.