Es geht weiter Schlag auf Schlag – die Serie „Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung“ wird auch im Jahr 2020 munter fortgesetzt. Nachdem am 9. Juli 2018 die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft trat, wurde sie Anfang 2020 in Deutschland – hauptsächlich mittels Änderungen im Geldwäschegesetz („GwG“) – umgesetzt. Nun hat die europäische Bankenaufsichtsbehörde („EBA“) kürzlich einen überarbeiteten Konsultationsentwurf ihrer Leitlinien zur Geldwäscheprävention und zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung veröffentlicht („Konsultationsentwurf“).
Der Konsultationsentwurf – sofern er so oder ähnlich Geltung erlangen wird – dürfte für mehr Klarheit bei der Analyse der Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsrisiken sorgen. Dies gilt aus zwei Gründen: aufgrund der detaillierten Risikofaktoren, an denen sich Verpflichtete orientieren können und einem besonderen Teil, der einzelne Geschäftsmodelle von Verpflichteten genauer untersucht. Darüber hinaus beinhaltet er zum ersten Mal auch die Berücksichtigung innovativer technischer Lösungen zur Identifizierung dieser Risikofaktoren, deren Voraussetzungen im Entwurf genauer beschrieben werden.