Europäische Crowdfunding-Regulierung: Crowdfunding scheitert oft am europäischen Flickenteppich
Osborne Clarke analysiert Markthindernisse für FISMA-Report und bildet Grundlage für europäischen Vorschlag für Crowdfunding-Regulierung
Osborne Clarke analysiert Markthindernisse für FISMA-Report und bildet Grundlage für europäischen Vorschlag für Crowdfunding-Regulierung
Ein stabiles rechtliches Umfeld für Investoren und Anreize für den Einsatz von Crowdfunding sind die Grundlagen für eine Förderung von erneuerbaren Energien durch Crowdfunding. Das ist das Ergebnis des dreijährigen Projekts der EU-Kommission CrowdfundRES (Renewable Energy Sources) in Kooperation mit Osborne Clarke. Das Projekt “Unleashing the potential of Crowdfunding for Financing Renewable Energy Projects” identifiziert das Potenzial und mögliche Hindernisse von Crowdfunding im Bereich erneuerbarer Energien und bringt Crowdfunding-Plattformen, (Umwelt-)Projektinitiatoren sowie Wissenschaft und Beratungsgewerbe zusammen.
New report finds lack of crowd funding regulation on a European level
International legal practice Osborne Clarke works with the European Crowdfunding Network (ECN) to co-edit the third Review of “Crowdfunding Regulation 2017: Interpretations of existing regulation concerning crowdfunding in Europe, North America and Israel.”
Crowdfunding ist zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument für Unternehmen geworden. Schwarmfinanzierungen als alternativer Finanzierungsweg sind ein wachsender Markt – für die Finanzindustrie eine Herausforderung, da eine spezifische Crowdfunding-Regulierung auf europäischer Ebene nicht existiert. Auch die allgemeinen EU-Regelungen im Finanzsektor sind oft zu unscharf, insbesondere im grenzüberschreitenden Bereich. Die jetzt erschienene dritte ECN Review of Crowdfunding Regulation 2017 des European Crowdfunding Network (ECN) unter Federführung der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke analysiert die nationalen Vorschriften und regulatorischen Standards für Crowd-Finanzierungen in den Märkten in der EU, Nordamerika und Israel.
Derzeit findet durch die Bundesregierung eine Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) eingeführten Änderungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) statt. Bis Ende 2016 will die Bundesregierung – vertreten durch das federführende Bundesfinanzministerium – dem Finanzausschuss eine Stellungnahme und potentielle Änderungen an dem KASG – und insbesondere der Crowdfunding-Regulierung – vorlegen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG), das insbesondere das Crowdfunding in Deutschland erstmals reguliert, ist am 10. Juli 2015 in Kraft getreten. Gesetzgeber und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben das Gesetz durch Verordnungen und Auslegung der Verwaltungspraxis bereits mehrfach konkretisiert; weitere Konkretisierungen werden in Kürze folgen. Der Gesetzgeber plant darüber hinaus bereits die ersten Änderungen. Wir fassen die wichtigsten Entwicklungen zusammen.
Morgen tritt das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) in Kraft und stellt damit neue regulatorische Anforderungen – speziell an die junge Crowdfunding-Branche. Wir berichteten laufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens – vom Maßnahmenpaket der Bundesregierung, über Referentenentwurf und Regierungsentwurf bis zur Verabschiedung des Kleinanlegerschutzgesetzes durch den Bundestag am 23. April 2015.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) hat am 18. Dezember 2014 zwei umfangreiche Dokumente veröffentlicht, die die Anwendung bestehender europäischer Regulierungen auf Crowdfunding behandeln und Gesichtspunkte thematisieren, durch die Regulierung und Aufsichtspraxis in Europa vereinheitlicht werden sollen.
Breaking News – Enttäuschender Regierungsentwurf für Crowdfunding-Regulierung
Nach zum Teil heftiger Kritik am Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes vom 18. Juli 2014 (wir berichteten hierzu in unserem Newsletter vom 1. August 2014) haben die zuständigen Ministerien das Regelwerk noch einmal grundlegend überarbeitet. Heute hat die Bundesregierung auf dieser Grundlage ihren Regierungsentwurf verabschiedet.
Nach dem heftig umstrittenen Regierungsentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz (wir berichteten hierzu in unserem Newsletter vom 12. November 2014) wurde letzten Donnerstag, den 23. April 2015, das Kleinanlegerschutzgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Der Bundestag hat nach Empfehlung des Finanzausschusses für die Crowdfunding-Szene erfreuliche Verbesserungen gegenüber den Entwürfen vorgenommen und so den Befürchtungen nach einer zu starken (und damit teuren) Regulierung der jungen Branche entgegengewirkt.