Der Ausschuss legt vor – weiterer Schritt bei EU-Crowdfunding-Verordnung geschafft
Anwendungsbereich wird ausgeweitet
Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) haben sich am 5. November mit großer Mehrheit auf einen abschließenden Bericht zum Entwurf der EU-Crowdfunding-Verordnung geeinigt. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs wird die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt. Das Initial Coin Offering hingegen soll aus der Verordnung wieder gestrichen werden.