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Tanja Aschenbeck stellt STOs als spannende Alternative zu Börsengang vor.
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Tanja Aschenbeck stellt STOs als spannende Alternative zu Börsengang vor.
Die Bundesregierung treibt ihr Vorhaben der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) weiter voran und veröffentlichte kürzlich den Regierungsentwurf für ein entsprechendes Gesetz. Bis Ende dieses Jahres soll die Übertragung abgeschlossen sein.
Finanzanlagenvermittler sollen künftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) beaufsichtigt werden – dies sieht jedenfalls das vom Bundesministerium für Finanzen („BMF“) am 24. Juli 2019 veröffentlichte "Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" („Eckpunktepapier“) vor. Aber das ist noch längst nicht alles: Das Eckpunktepapier hält noch weitere "Bonbons" für Finanzanlagenvermittler – möglicherweise sogar für Crowdfunding-Plattformen – bereit.
Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 („RefE“) veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben soll nicht nur die Umsetzung der aktuellen Geldwäscheänderungsrichtlinie (EU) 2018/843 („5. Geldwäscherichtlinie“) in nationales Recht erfolgen, sondern es sollen auch weitergehende Reformvorhaben umgesetzt werden. So sollen z. B. zusätzlich zur erforderlichen geldwäscherechtlichen Umsetzung auch „Kryptowerte“ als Finanzinstrumente und Wallet-Anbieter als Finanzdienstleistungsinstitute reguliert werden.