Brexit

  • +++ UPDATE: Post-Brexit-“Übergangserlaubnis” – aber nur für Big-Player des Finanzmarktes +++

    Am 29. März 2019 soll das Gesetz über steuerliche Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union – das Brexit-Steuerbegleitgesetz ("Brexit-StBG") – in Kraft treten. Das Brexit-StBG soll einen harten Brexit für die Finanzmärkte "abfedern". Derzeit liegt hierzu der Regierungsentwurf vor. Danach kann die BaFin wohl nur für "Big-Player" der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche anordnen, dass sie bis 2020 weiter von dem Passport (nach Deutschland) Gebrauch machen können; nicht aber kleinere Unternehmen. Diese werden mit dem Brexit (nach derzeitigem Stand voraussichtlich ab dem 30. März 2019) wohl eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") benötigen, um in Deutschland weiterhin Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen.