Auf einer Blockchain-Veranstaltung fasste ein Vertreter der BaFin es zum Ende einer kontroversen Diskussion kürzlich zutreffend zusammen: „NFT sind weder generell von der MiCAR ausgenommen, noch fallen NFT stets in den Anwendungsbereich. Maßgeblich bleibt die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.“ Die aktuelle nun veröffentlichte Entwurfsfassung der MiCAR (Stand: 5. Oktober 2022) greift das Thema „NFT“ (Non-Fungible Token) explizit auf. Absolute Klarheit schafft der Entwurf jedoch nicht; insofern ist es zu begrüßen, dass die BaFin angekündigt hat, demnächst ein Hinweisschreiben als Auslegungshilfe zum Thema NFT zu veröffentlichen.