Neues Jahr – neue Pflicht: Seit gestern (1. Januar 2023) ersetzt das PRIIP-Basisinformationsblatt (BIB) die wesentlichen Anlegerinformation (wAI) für den Fondsbereich
Das neue Jahr bringt eine wesentliche Änderung für den Fondsbereich: Seit dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften („KVG“) für Investmentvermögen, die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, zwingend ein PRIIPs-Basisinformationsblatt („BIB“) erstellen. Die Abkürzung PRIIP steht für Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products („PRIIP“) (verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte).