Kryptowertetransfers im deutschen AML-Fadenkreuz
Am 1. Oktober 2021 traten mit der Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung – „KryptoTransferV“) neue AML-Vorgaben für Kryptowertetransfers in Kraft - der deutsche Gesetzgeber prescht (wieder einmal) voran, wenn es um Anti-Geldwäsche im Kryptobereich geht.