Thorge Drefke zu neuen Vorgaben zur Geldwäscheprävention
Thorge Drefke nimmt in einer kürzlich erschienen Ausgabe des Börsen-Zeitung Newsletters Rules & Regulations Stellung zu neuen Vorgaben zur Geldwäscheprävention.
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Thorge Drefke nimmt in einer kürzlich erschienen Ausgabe des Börsen-Zeitung Newsletters Rules & Regulations Stellung zu neuen Vorgaben zur Geldwäscheprävention.
Glaubte man, dass die Fortsetzung der Dauerbrennerserie „Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung“ noch eine Weile auf sich warten ließe, so ist man wohl erneut eines Besseren belehrt worden. Trotz anhaltender Corona-Krise will der EU-Gesetzgeber in einem unfassbaren Tempo nachlegen.
Die Europäische Kommission kündigte an, noch im ersten Halbjahr 2020 einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung („AML/CTF Aktionsplan“) vorzulegen. Dies wäre dann die bereits 7. (!) EU-Geldwäsche-Regulierung – dabei steht noch immer die Umsetzung der 6. Geldwäsche-Richtlinie in deutsches Recht aus. Wenn es nach der Europäischen Kommission geht, soll dem nationalen Gesetzgeber der „Umsetzungsstress“ jedoch künftig erspart bleiben: Verordnung statt Richtlinie heißt das neue Motto.