EBA präzisiert Kriterien für grenzüberschreitende Tätigkeit von (E-Geld-)Agenten
Die letzte Stellungnahme der EBA zur EU-Pass-Notifikation sorgt für Klarheit über die Kriterien, die die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden ihrer Bewertung zugrunde legen sollen. Agenten bzw E-Geld-Agenten könnten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Tätigkeit zusätzlichen Anforderungen unterliegen, sofern sie nach diesen Kriterien eine „Niederlassung“ darstellen.