Auslagerungen von Kreditdienstleistungen
Im Bankaufsichtsrecht ist die Frage, ob eine von einem Institut an Dritte übertragene Aufgabe als Auslagerung zu qualifizieren ist und damit besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterliegt, ein Dauerbrenner. So sieht auch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte (Kreditzweitmarktförderungsgesetz – KrZwMG) spezifische Anforderungen an „Auslagerungen von Kreditdienstleistungen“ vor. Eine Definition für „Auslagerungen“ sucht man jedoch vergeblich.