Game Over für Geldwäsche im Profifußball – „Aus, aus, aus – das Spiel [mit dem Geld] ist aus!“
Das Jahr 2029 dürften viele Fußballfans mit Spannung erwarten. Neben der UEFA Women's EURO 2029 findet in diesem Jahr die zweite Auflage der…
Das Jahr 2029 dürften viele Fußballfans mit Spannung erwarten. Neben der UEFA Women's EURO 2029 findet in diesem Jahr die zweite Auflage der…
Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat am 4. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Anlegerschutzverbesserungsgesetz („RefE AnlVerG“) veröffentlicht. Der RefE AnlVerG sieht unter…
Das Reporting von Derivaten wird um eine neue Kennzahl erweitert: Neben der International Securities Identifier Number („ISIN“) ist nun auch die Kennung Unique…
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 9. Juli 2024 einen aktualisierten Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz („GwG“) gemäß §…
Das Jahr 2029 dürften viele Fußballfans mit Spannung erwarten. Neben der UEFA Women's EURO 2029 findet in diesem Jahr die zweite Auflage der FIFA Klub-Weltmeisterschaft statt. Aber auch abseits des Spielfelds dürfte das Jahr 2029 für die Welt des Profifußballs spannend werden:
Das Bundesministerium der Finanzen („BMF“) hat am 4. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Anlegerschutzverbesserungsgesetz („RefE AnlVerG“) veröffentlicht. Der RefE AnlVerG sieht unter anderem eine Änderung des Vermögensanlagengesetzes („VermAnlG“) zu Ausnahmen von der Prospektpflicht bei Kleinstemissionen vor – Ausnahmen, die sich in der Praxis großer Beliebtheit erfreuen.
Das Reporting von Derivaten wird um eine neue Kennzahl erweitert: Neben der International Securities Identifier Number („ISIN“) ist nun auch die Kennung Unique Product Identifier („UPI“) für das Reporting relevant. Diese Änderung bringt neue Herausforderungen mit sich. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Aspekte der neuen UPI-Regelungen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat am 9. Juli 2024 einen aktualisierten Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz („GwG“) gemäß § 51 Abs. 8 GwG veröffentlicht und zur Konsultation gestellt („Konsultationsentwurf“).
Entsprechend ihrer aktuellen Verwaltungspraxis präzisiert die BaFin im Konsultationsentwurf die Vorgaben an Verpflichtete und passt sie an aktuelle Entwicklungen im Finanzsektor an, ohne dem Inkrafttreten des AML-Pakets auf EU-Ebene jedoch vorgreifen zu wollen.
Die europäischen Institutionen schreiten immer weiter voran in der Regulierung digitaler Märkte. Anfang Mai 2023 ist die Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act, DMA) in Kraft getreten. Dort werden sog. „Torwächtern“ von herausragenden digitalen Plattformdiensten besondere Pflichten auferlegt (sog. zentrale Plattformdienste). Danach erhalten Marktteilnehmer u.a. vereinfachte Zugangsansprüche und Ansprüche auf Interoperabilität. Nach den neuen Plänen des Unionsgesetzgebers soll es nun auch im Bereich der Zahlungsdienste besondere Zugangsansprüche geben.
Die Plattformregulierung auf EU-Ebene hört nicht auf. Erst seit Ende Februar 2024 ist der Digital Services Act („DSA“) als Flaggschiff-Verordnung für alle betroffenen Akteure anwendbar, schon gibt es neue Pläne des Unionsgesetzgebers, Vermittlungsdienste noch mehr in die Haftung zu nehmen.
Die Ausarbeitung der PSR ist in vollem Gange: Das Europäische Parlament hat den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission mit einigen Abänderungen angenommen. Der Änderungsentwurf enthält unter anderem Neues bei den Ausnahmebestimmungen für Zahlungsdienste, schärfere Haftungsregelungen zur Betrugsprävention und Verpflichtungen für Zugänge zu mobilen Geräten für Front-End-Dienste.
Die PSD3 nimmt Gestalt an - das Europäische Parlament hat den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission mit einigen Abänderungen angenommen. Der Änderungsentwurf sieht kürzere Fristen und erleichterte Erlaubnisanforderungen, geänderte Ausnahmeregelungen für Bargeld und E-Geld-Token sowie die einzelstaatliche Fristbestimmung für Kreditrückzahlungen vor. Diese werden nun Verhandlungsgegenstand zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union.
Instant Payments – das sind Überweisungen in Sekundenschnelle zwischen zwei Zahlungskonten. Die EU verpflichtet Banken und andere Zahlungsdienstleister in der Europäischen Union nun zum Angebot von Instant Payments.
Am 1. Januar 2024 ist § 22g UStG in Kraft getreten. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2023 äußert sich das BMF zu den dadurch begründeten neuen Aufzeichnungs-, Melde- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister. Betroffene sollten auf die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Pflichten vorbereitet sein.