Game Over für Geldwäsche im Profifußball – „Aus, aus, aus – das Spiel [mit dem Geld] ist aus!“


Das Jahr 2029 dürften viele Fußballfans mit Spannung erwarten. Neben der UEFA Women's EURO 2029 findet in diesem Jahr die zweite Auflage der FIFA Klub-Weltmeisterschaft statt. Aber auch abseits des Spielfelds dürfte das Jahr 2029 für die Welt des Profifußballs spannend werden:

Profifußballvereine und Fußballagenten werden ab 2029 in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten aufgenommen!

2029 – das mag dem ein oder anderen noch lange hin erscheinen. Aber wie jeder Fußballer weiß, die eigentliche Arbeit beginnt lange vor dem Anpfiff!

Auch hier gilt: Die richtige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg und die Anforderungen der EU-Geldwäscheverordnung sind hoch. Betroffene sollten daher möglichst zeitnah den Ball ins Rollen bringen.

Gelb-Rot: Korruption und Geldwäsche im Profifußball

Hintergrund des Ganzen ist, dass Fußballvereine strukturell als anfällig gelten, um für Geldwäsche ausgenutzt zu werden. Faktoren wie etwa die weltweite Popularität des Fußballs, der damit verbundenen beträchtlichen Summen, Geldströme und finanziellen Interessen, der Häufigkeit von grenzüberschreitenden Transaktionen und der manchmal undurchsichtigen Eigentumsstrukturen, machen insbesondere den Fußballprofibereich zu einem attraktiven Ziel für Geldwäscheaktivitäten. Der europäische Gesetzgeber erkennt u.a. in Transaktionen mit Investoren und Sponsoren, einschließlich Werbetreibender und des Transfers von Spielern die wichtigsten Risikobereiche.

Besonders eindrucksvoll bringt diesen Zusammenhang ein Bericht der Financial Action Task Force on Money Laundering (“FATF”) mit dem Titel „Money Laundering through the Football Sector“ von 2009 (hier) und ein deutlich aktuellerer Bericht der United Nation („UN“) Office on Drugs an Crime mit dem Titel „Game Over – Exposing the linkages between corruption, serious and organized crime in sport“ von 2024 (hier) auf den Punkt.

Die Verpflichtung der anderen Art – die EU-Geldwäscheverordnung

Das Europäische Parlament und der Rat haben daher mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung („EU-Geldwäscheverordnung“) entschieden, dass Profifußballvereine und Fußballagenten (diese nennt der europäische Gesetzgeber Fußballvermittler) geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen sollen.

Diese Verpflichtung im Sinne der EU-Geldwäscheverordnung hat durchaus Ähnlichkeiten mit der Verpflichtung eines Spielers oder Trainers in der Welt des Fußballs: Ist man Verpflichteter im Sinne der EU-Geldwäscheverordnung, gehört man zum „Fair-Play“ Team der EU und muss sich an dessen Spielregeln halten.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

Die EU-Geldwäscheverordnung gilt – ganz nach dem Motto: “Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien” – in jedem Mitgliedstaat der EU.

Konkret gilt die EU-Geldwäscheverordnung für europäische Fußballagenten und Profifußballvereine:

Fußballagenten bzw. Fußballvermittler sind:

  • natürliche (also physische) oder juristische Person (z.B. eingetragener Verein (e.V.), wirtschaftliches Unternehmen in Form einer GmbH oder AG oder Stiftungen etc.),
  • die gegen eine Gebühr Vermittlungsdienste erbringt und
  • Fußballspieler oder Profifußballvereine bei Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Vertrags für
    • einen Fußballspieler oder
    • den Transfer eines Fußballspielers vertritt.

Profifußballverein ist:

  • jede juristische Person (z.B. eingetragener Verein (e.V.), wirtschaftliches Unternehmen in Form einer GmbH oder AG oder Stiftungen etc.),
  • die ein
    • Fußballverein oder
    • Eigentümer oder Verwalter eines Fußballvereins ist,
  • dem eine Lizenz erteilt wurde,
  • der an der nationalen Fußballliga oder den nationalen Fußballligen eines Mitgliedstaats in der Union teilnimmt und
  • dessen Spieler und Personal vertraglich eingestellt und im Gegenzug für ihre Dienstleistungen vergütet werden.

Eine Besonderheit für Profifußballvereine ist, dass diese nur in Bezug folgende Transaktionen Verpflichtete sind:

  • Transaktionen mit einem Anleger;
  • Transaktionen mit einem Sponsor;
  • Transaktionen mit Fußballvermittlern oder anderen Vermittlern handelt;
  • Transaktionen für den Zweck des Transfers eines Fußballspielers.

Champions League sind wir jetzt aber (noch) nicht – Greift für uns eine Ausnahme?

Kleine Profifußballvereine können – jedenfalls in der Theorie – von einer Ausnahme profitieren, wenn die Mitgliedstaaten diese beschließen und diese der Prüfung durch die Europäische Kommission standhält. Nach aktuellem Stand hat die Bundesregierung aber noch keine solche Ausnahme vorgelegt.

In jedem Fall aber könnte eine etwaige Ausnahme nur für Profifußballvereine gelten, die bestimmte Bedingungen erfüllen.

Hier ist zu differenzieren zwischen:

  • (1) Profifußballvereinen in der höchsten Liga der nationalen Fußballliga (d.h. Bundesliga, Frauen-Bundesliga, DFB-Nachwuchsligen oder Fußball-Bundesliga)
  • (2) Profifußballvereinen in einer nationalen Fußballliga unterhalb der höchsten Liga der nationalen Fußballliga (d.h. Mannschaften der 2. Frauen-Bundesliga und ggf. bestimmte Mannschaften der 2. Bundesliga sowie der 3. Liga.)

Erstere können nur von einer etwaigen Ausnahme profitieren, wenn der Jahresumsatz der Gesellschaft unter EUR 5 Mio. (oder dem entsprechenden Gegenwert in Landeswährung) liegt und wenn sie nachweislich ein geringes Geldwäscherisiko aufweisen. Bereits an dem ersten Kriterium dürften wohl (nahezu) alle Profifußballvereine der Herren in der höchsten Liga scheitern. Profitieren könnten potentiell aber wohl die Mannschaften der Frauen-Bundesliga, der DFB-Nachwuchsligen oder der Fußball-Bundesliga.

Zweitere können unabhängig vom Umsatz des Vereins von den geldwäscherechtlichen Pflichten befreit werden.

Ich glaube wir sind Verpflichtete – Was nun?

Die EU-Geldwäscheverordnung findet für den Fußballsektor erst 2029 Anwendung, während sie für andere Verpflichteten-Gruppen bereits ab Mitte 2027 Gültigkeit erlangen wird.

Da aber auch jede Verlängerung mal zu Ende geht, sollten Betroffenen sich schon jetzt bemühen sich strategisch sinnvoll aufzustellen. Zu diesem Zweck dürfte es sinnvoll sich sein, frühzeitig interne Strukturen zu etablieren, um zu überwachen und zu dokumentieren, mit wem Geschäfte getätigt werden, von wem die Gelder stammen und wohin sie fließen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen.