Die neue Verordnung (EU) 2023/1114 (Markets in Crypto Assets Regulation – „MiCAR“) soll Klarheit im Hinblick auf die auf Kryptowerte anwendbaren Rechtsregelungen schaffen.
Zu ausgewählten Abgrenzungsfragen des Anwendungsbereichs mit einem Schwerpunkt auf NFTs (Non-fungible Tokens) haben sich Tanja Aschenbeck und Jan Herrmann in der aktuellen Ausgabe des Betriebsberaters (BB 2023, 1987) auseinandergesetzt.
Der Fachbeitrag kann hier abgerufen werden.