Endlich einheitlich? OECD veröffentlicht Konsultationspapier zu neuem globalen Krypto-Steuertransparenzrahmen


Die Organisation for Economic Cooperation and Development (“OECD”) wurde von den G20-Finanzministern mit der Verhandlung eines rechtlichen Rahmens für den Austausch steuerlich relevanter Daten zu Krypto-Vermögenswerten (Crypto-Asset Reporting Framework - „CARF“) beauftragt. Nun liefert die OECD Ergebnisse.

Das am 22. März 2022 veröffentlichte Konsultationspapier soll der Grundstein für die Vereinbarung eines Standards sein, der die zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten auszutauschenden Informationen, die davon betroffenen Unternehmen und die zu beachtenden Sorgfaltspflichten festlegt. Außerdem sollen mit der Konsultation Änderungen am Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – „CRS“) für den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen den teilnehmenden Staaten ausgehandelt werden.

Was ist CRS?
CRS ist ein internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Für den Austausch erforderliche Informationen werden in den Ursprungsländern durch Finanzinstitute (zB. Banken) erhoben und an eine zentral zuständige Behörde (in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern) weitergleitet. Durch das Konsultationspapier sollen Central Bank Digital Currencies („CBDC“), wie der Digitale Euro (wir berichteten hier) in CRS aufgenommen werden – Krypto-Vermögenswerte sollen mit CARF jedoch ein eigenes Verfahren bekommen.

Was ist neu mit CARF?
Bisher waren Krypto-Vermögenswerte kein Bestandteil von CRS oder anderen Steuertransparenzinitiativen. Dies soll sich nun durch CARF ändern. Da Krypto-Vermögenswerte nach Ansicht der OECD nicht unter das bestehende CRS-Regime fallen, wurde mit CARF eine international standardisierte Reportingpflicht über steuerlich relevante Daten in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte geschaffen. Ziel ist der automatische Austausch von Informationen über relevante Transaktionen von Kryptovermögen für steuerliche Zwecke. Dies soll für CRS- und Nicht-CRS-Staaten einheitlich geregelt sein. CRS-Staaten sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie u.a. Australien, Cayman Islands, China und die Schweiz.

Warum das Ganze?
Krypto-Vermögenswerte werden derzeit häufig ohne Einschaltung eines (regulierten) Intermediärs übertragen und gehalten, weshalb Transfers von Krypto-Vermögenswerten zur Untergrabung von internationalen Steuertransparenzinitiativen wie der CRS führen können. Um dem vorzubeugen, soll auch das Reporting über steuerlich relevante Daten in Bezug auf Krypto-Vermögenswerte international standardisiert werden.

Wer und was soll erfasst sein?
Durch CARF werden nun auch Kryptodienstleister, die den Tausch von Krypto-Vermögenswerten gegen andere Krypto-Vermögenswerte oder Fiat-Währungen anbieten, von Reportingpflichten betroffen sein. Diese Reportingpflichten umfassen steuerlich relevante Informationen in Bezug auf Personen (z.B. ihre steuerliche Ansässigkeit), die an der Transaktion von Krypto-Vermögenswerten beteiligt sind. Die Kryptodienstleister müssen dafür festzulegende Sorgfaltspflichten zur Identifizierung ihrer Kunden anwenden, jährlich den Gesamtwert der Tauschgeschäfte und Überweisungen pro Kunde ermitteln und an die Behörden melden. Davon sollen alle Krypto-Vermögenswerte sowie Vermögensklassen, die auf einer ähnlichen Technologie beruhen und in Zukunft entstehen könnten, erfasst sein. Ausgenommen sind jedoch sogenannte Closed Loop Krypto-Vermögenswerte wie digitale Gutscheine und die bereits in CRS zu erfassenden CBDC. Mehrfachmeldungen aufgrund einer Verbindung der Kryptodienstleister zu mehr als nur einer Rechtsordnung sollen möglichst vermieden werden.

Ausblick
Schlussendlich soll CARF aus drei Säulen bestehen:

  • Regeln zur Erhebung von inländischen Kryptodienstleistern,
  • bi- und multilaterale Vereinbarungen zum automatischen Datenaustausch und
  • technische Lösungen für diesen Austausch.

Das aktuelle Konsultationspapier enthält lediglich die erste Säule – die anderen beiden sollen entwickelt werden, wenn die Regeln zur Datenerhebung vollständig ausgearbeitet sind.
Die Ausarbeitung von CARF ist ein weiterer Schritt in einer – mittlerweile – langen Reihe von Regelwerken zur Regulierung des Kryptomarkts. Pflichten wie die Identifizierung der Kunden seitens der Kryptodienstleister sind zwar gute Ideen zur Verhinderung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung, jedoch ist deren Umsetzung nicht so einfach.
CARF stellt besonders Kryptodienstleister vor große Herausforderungen. Diese müssen zur Identifikation ihrer Kunden Angaben wie Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort oder Ausweisnummer abfragen. Außerdem müssen sie den Gesamtwert der Tauschgeschäfte und Überweisungen pro Kunde pro Jahr ermitteln und den Behörden melden. Dies dürfte sich angesichts der eigentlich pseudonymen Krypto-Vermögenswerte schwierig gestalten. Ggf. könnte für viele Kryptodienstleister wohl sogar drohen, Transaktionen nicht durchzuführen und damit potenzielle Kunden zu verlieren, sofern sie den Pflichten nicht entsprechen können.
Im Ergebnis werden CARF und CRS jedoch wohl dazu beitragen, Steuerhinterziehung international besser zu bekämpfen. Gleichzeitig hofft man darauf, dass das Konsultationsdokument zum CARF bei der EU-Richtlinieninitiative über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung bei Kryptovermögenswerten und E-Geld (DAC 8) derart berücksichtigt wird, dass es zu keinen Mehrfachmeldungen kommt.

Wir werden die weiteren Schritte bei CARF beobachten.