Der Ausschuss für Finanzstabilität hat dem Deutschen Bundestag brandaktuell vor wenigen Tagen seinen fünften Bericht zur Finanzstabilität in Deutschland für das letzte Jahr vorgestellt.
Der Ausschuss wurde 2013 durch das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität eingerichtet und kann Warnungen und Empfehlungen aussprechen. Dem Ausschuss gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Bundesbank und der BaFin an.
Der Ausschuss beschäftigt sich in dem Bericht u.a. mit dem seit der Einführung des Bitcoins wohl bekanntesten und umstrittensten Produkt der Finanzbranche: dem Krypto-Token. Der Ausschuss schlägt erstaunlicherweise – und entgegen des weltweit zu beobachtenden “Regulierungs- bzw. Verbots-Hypes” – versöhnliche Töne gegenüber Krypto-Währungen und Tokens an. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kein Grund besteht, aufsichtsrechtlich in die aktuellen Entwicklungen von Krypto-Währungen einzugreifen. Insgesamt sei das Marktsegment rund um Krypto-Währungen – trotz des bekanntermaßen enormen Wachstums – noch zu klein, um eine Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland darzustellen. Das liegt aus Sicht des Ausschusses insbesondere daran, dass bis dato die großen Player der deutschen Finanzbranche – Banken, Versicherer und Fonds – Investitionen in und Spekulationen mit Krypto-Währungen (noch) meiden. Trotz des medialen Hypes spielten Krypto-Token auch als Zahlungsmittel in Deutschland bislang kaum eine Rolle. Die hohe Preisvolatilität und nicht unbeachtliche Transaktionskosten schreckten viele potenzielle User von der Nutzung von Krypto-Tokens als Ersatz für reguläre Zahlungsmittel ab.
Der Ausschuss verkennt aber nicht die Risiken, die Krypto-Token innewohnen und betont: je mehr die Krypto-Branche wächst, desto mehr Risiken würden für die Finanzstabilität entstehen. Es liege in der Natur der Blockchain, auf der Krypto-Token basieren und der Handel mit Krypto-Währungen vollzogen wird, dass sie aufgrund der Anonymität der Nutzer enormen Cyberrisiken ausgesetzt seien. Aktuelle Beispiele wie der Cyberangriff auf die Kryptobörse “Coincheck” in Japan haben gezeigt, dass Hackerangriffe zu einem Totalverlust der Investitionen führen können. Eine Rechtsverfolgung aufgrund des undurchsichtigen Nutzer-Dschungels sei zumeist aussichtslos. Die mitunter heftigen Kursschwankungen machten die Krypto-Token zu insgesamt fragilen Spekulationsobjekten. Besondere Risiken seien mitunter auch dann zu erwarten, wenn sich Krypto-Token der Einrichtungen des traditionellen Finanzsystems bedienten. Der Ausschuss nennt einen Handel von Derivaten auf Krypto-Token an anerkannten Börsen als denkbare Verknüpfung des virtuellen mit dem traditionellen Finanzmarkt. Aufgrund der rasanten Entwicklungen der letzten Monate wolle man aber zunächst die “weiteren Entwicklungen beobachten”.
Der Bericht des Ausschusses darf aber keineswegs darüber hinwegtäuschen, dass Krypto-Token sehr wohl reguliert sind und den bestehenden nationalen Gesetzen, etwa dem Wertpapierprospektgesetz, Kreditwesengesetz oder Vermögensanlagengesetz unterfallen können und die Beteiligten uU einer Prospekt- oder Erlaubnispflicht unterliegen. So sollten Emittenten, Inhaber und Händler von Token bestehende aufsichtsrechtliche Normen gründlich prüfen und diese, soweit sie einschlägig sind, beachten. Insbesondere im Fall der sogenannten “Security Token”, die dem Inhaber einen zukünftigen Kapitalzufluss, z.B. in Form von Zinsen oder einer Gewinnbeteiligung versprechen, sind oft die Kriterien für das Vorliegen eines Wertpapiers erfüllt und wertpapierprospektrechtliche Vorschriften einzuhalten.